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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Geltung der Bedingungen
Alle unsere Lieferungen und Leistungen im Hardwarebereich (Computer und Zubehör) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht jeweils ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen unserer Zustimmung.
2. Auftragserteilung
Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich (auch per Telefax) zu erfolgen. Eine vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilungen stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten ab unserem Lager in Wachtberg. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
Eventuell anfallende Nebenkosten, wie zum Beispiel Versicherung, Versand, Verpackung, Installation oder Schulung werden daneben gesondert berechnet.
Der Besteller ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen uns gegenüber aufzurechnen, sofern die aufrechenbare Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Liefer- und Leistungszeit
Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse auftreten, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial usw. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Hindernisse bei uns oder bei unseren Lieferanten eintreten.
Sofern die Behinderung länger als 2 Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Wir sind jederzeit berechtigt, zumutbare Teillieferungen oder Teilleistungen zu erbringen.
5. Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
6. Umfassender Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit der Wert der Sicherheiten die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
Die Ware bleibt bis zum vollständigen Forderungsausgleich unser Eigentum. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonstige berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. In einem solchen Falle sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger zu widerrufen. Ferner sind wir in einem solchen Falle berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempänger einzuziehen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers der vorgenannten Art sind wir insbesondere berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
7. Gewährleistung
Fa. intasoft Datentechnik GmbH räumt dem Käufer eine 6-monatige Gewährleistungsfrist mit der Verpflichtung ein, unvollständige Lieferungen oder äußerlich erkennbare Mängel der Lieferung in einer Frist von 8 Tagen ab deren Empfang und verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei Firma intasoft Datentechnik GmbH schriftlich zu beanstanden. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neuzuliefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Gegenstände und werden diese auch als gebrauchte Gegenstände an den Besteller veräußert, so erfolgt die Lieferung unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche.
Sollte sich eine Mängelrüge als unberechtigt erweisen, so hat der Besteller der Firma intasoft Datentechnik GmbH alle hierdurch notwendigerweise entstehenden Kosten zu ersetzen.
8. Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistungen, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Vollkaufleuten ist für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche als Gerichtsstand das für den Firmensitz der Firma intasoft Datentechnik GmbH örtlich zuständige Gericht vereinbart.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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